Was versteht man unter einem Energieausweis?
Es gibt zwei Varianten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Wir stellen sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise aus. Hier erfahren Sie welche Unterschiede bestehen und für wen ein Ausweis erforderlich ist.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert ausschließlich auf den gemessenen Energieverbrauchsdaten der vergangenen Jahre. Diese Werte hängen maßgeblich vom Nutzerverhalten der Bewohner*innen ab.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis wird von einem zertifizierten Energieberater bzw. einer zertifizierten Energieberaterin nach einer umfassenden technischen Analyse aller Gebäudedaten erstellt. Dabei wird der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt – unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Der Bedarfsausweis liefert zudem eine fundierte Darstellung des energetischen Zustands des Objekts sowie möglicher Sanierungsmaßnahmen, die den Gebäudewert steigern können.
Beide Ausweisarten enthalten die farbkodierte Skala der Effizienzklassen A+ bis H. Analog zum Energieeffizienz-Label von Elektrogeräten ermöglicht diese Skala eine schnelle Einschätzung des Heiz- und Warmwasserenergiebedarfs: Grün steht für niedrigen Verbrauch, Rot für hohen Verbrauch.
Benötige ich für meine Immobilie einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist für Eigentümerinnen nur dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn das Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet wird. In diesem Fall muss der Ausweis potenziellen Interessentinnen bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Wohngebäude: Pflicht seit dem 1 Juli 2008 für Bauwerke bis einschließlich Baujahr 1965 und seit dem 1 Januar 2009 für alle neueren Wohngebäude.
Nicht-Wohngebäude: Pflicht seit dem 1 Juli 2009 bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung.
Selbstgenutzte Wohnimmobilien sind von der Ausweispflicht ausgenommen.
Was unterscheidet den Verbrauchsausweis vom Bedarfsausweis?
Verbrauchsausweis: Tatsächliche Jahresverbrauchszahlen, abgeleitet aus Energieversorger-Rechnungen oder anderen Messdaten.
Bedarfsausweis: Technische Gebäudedaten (Baupläne, Dämmstandard, Heiz-/Kühlsysteme, Fenster, usw.) und standardisierte Berechnungsmodelle.
Der Verbrauchsausweis reflektiert das bisherige Nutzerverhalten, während der Bedarfsausweis das energetische Potenzial des Gebäudes unter definierten Bedingungen darstellt.
Wo kommen die Daten für die Energieausweise her?
Verbrauchsausweis: Gibt Aufschluss über die praktische Energieeffizienz des Gebäudes und ermöglicht eine Kostenabschätzung für aktuelle Mieterinnen oder Käuferinnen. Er eignet sich zudem zur Beobachtung von Effizienzentwicklungen über mehrere Jahre.
Bedarfsausweis: Zeigt den theoretisch erreichbaren Energiebedarf und dient als Grundlage für Planungen von Neubauten oder umfassenden Modernisierungen. Er ist besonders relevant, wenn das Gebäude energieoptimiert werden soll.
